Wiederbeschaffungswert ist nicht Verkehrswert: Ein kostspieliges Missverständnis
Dieses Missverständnis begegnet uns fast täglich in Ratingen, Düsseldorf und Neuss. Verkäufer haben irgendwann ein Gutachten bekommen. Vielleicht nach einem kleinen Parkrempler. Die Teilkasko Versicherung hat einen Wiederbeschaffungswert ermittelt. Dieser Wert liegt oft deutlich über dem tatsächlichen Verkehrswert. Warum? Weil der Wiederbeschaffungswert die Kosten abbildet, die entstehen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Er enthält Händleraufschläge, Garantieleistungen und Aufbereitungskosten. Der Verkehrswert hingegen ist der Preis, den ein privater Käufer realistisch zahlen würde. In unserer Praxis sehen wir Unterschiede von 15 bis 20 Prozent zwischen beiden Werten. Ein Beispiel: Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 18000 Euro. Der tatsächliche Verkehrswert beträgt 14500 Euro. Das sind 3500 Euro Differenz. Verkäufer, die diesen Unterschied nicht kennen, setzen völlig unrealistische Preise an. Ihre Inserate bleiben monatelang unbeachtet. Unsere Erfahrung zeigt: In 60% der Fälle orientieren sich Verkäufer am falschen Wert. Sie verstehen nicht, dass Versicherungen nach anderen Kriterien rechnen als der freie Markt. Nach hunderten von Projekten wissen wir auch: Dieser Fehler ist besonders teuer. Denn während das Fahrzeug zu teuer inseriert ist, verliert es weiter an Wert. Jeden Monat sinkt der Marktwert um etwa 1 bis 2 Prozent. Wenn Sie also einen realistischen Verkaufspreis ermitteln wollen, dann verlassen Sie sich nicht auf alte Versicherungsgutachten. Lassen Sie den aktuellen Verkehrswert professionell ermitteln. Das spart Zeit und maximiert Ihren Erlös.