Kostenvoranschlag von einem Gutachter prüfen lassen!

Den Kostenvoranschlag einer Werkstatt sollten Sie von einem unabhängigen Gutachter prüfen lassen. Versicherer verzichten bei Bagatellschäden gerne auf ein Schadengutachten. Mit einem Kostenvoranschlag verpflichtet sich die Autowerkstatt zur Reparatur zu einem bestimmten Preis. Schwierig wird es, wenn weitere Schäden sichtbar werden. Sind die veranschlagten Kosten insgesamt überhaupt gerechtfertigt?

Auch bei einem Bagatellschaden sollten Sie sich nicht auf den Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlassen, sondern einen Gutachter hinzuzuziehen – Andreas Trommer ist in Ratingen als Kfz-Sachverständiger an Ihrer Seite:  

  • ✓ Gutachter identifizieren zuverlässig versteckte Schäden
  • ✓ Vermeidung von Problemen bei der Schadensregulierung, wenn bei der Reparatur weitere Schäden auftreten
  • ✓ Vermeidung finanzieller Nachteile

Die Frage, ob Sie sich nach einem Unfall einer Werkstatt anvertrauen, die Ihnen einen Kostenvoranschlag erstellt, oder einen Gutachter in Ratingen beauftragen sollten, wird oft gestellt. Generell muss die Versicherung für einen Bagatellschaden die Gutachterkosten nicht übernehmen. Von einem Bagatellschaden sprechen die Versicherer, wenn der Unfallschaden nicht höher als 750 Euro beträgt. Allerdings besitzt dieser Betrag keine Allgemeingültigkeit. Manche Versicherer fordern auch bei Schäden bis 1.000 Euro einen Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt, statt einen Gutachter zu beauftragen. So sparen sie die Kosten für einen Sachverständigen in Ratingen. Für den Unfallgeschädigten ist ein Kostenvoranschlag hingegen immer mit Risiken verbunden. Lassen Sie sich vom Kfz-Sachverständigen Andreas Trommer in Ratingen beraten.

Die Kosten für Gutachter nach einem Unfall am Auto

Ist der Unfallschaden nur eine Bagatelle, sind die Kosten für einen Gutachter, der das Auto inspiziert, mitunter hoch. Durch den Aufwand, den ein rechtssicheres Gutachten in Ratingen erfordert, können einem Schaden von 1.000 Euro Gutachterkosten von 350 Euro gegenüberstehen. Abhängig ist dies immer vom zu beziffernden Aufwand. Für die Versicherung ist dies in der Regel unverhältnismäßig. Dennoch sollten Sie als Geschädigter bei einem Kostenvoranschlag zu Reparatur Ihres Pkw einen Gutachter unseres Sachverständigenbüros in Ratingen hinzuziehen, um einwandfrei zu klären, ob es sich in der Tat um einen Bagatellschaden handelt. Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf, wenn Sie unsere Unterstützung brauchen.

Wie die Versicherung ohne Kfz-Gutachten Kosten spart

Für eine angemessene Beurteilung eines Unfallschadens sollten Sie ein Kfz-Gutachten bei Ihrem Sachverständigen Andreas Trommer in Ratingen in Auftrag geben! Haftpflichtversicherungen möchten dies häufig vermeiden, um Geld zu sparen. Für den Unfallgeschädigten ist dies unter Umständen mit großen Nachteilen verbunden. Stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch höher zu bewerten ist, verweigern die Versicherer häufig eine zusätzliche Regulierung. Als Grundlage nutzen sie den Kostenvoranschlag, der im Vergleich zu einem Kfz-Gutachten durch Ihren unabhängigen Gutachter in Ratingen nicht gerichtsrelevant ist. Sie können somit vor Gericht nicht belegen, dass die höheren Reparaturkosten dem Unfall zuzuordnen sind. Meist ist es für Laien nicht ersichtlich, ob ein Bagatellschaden vorliegt. Nutzen Sie für Ihre Anfragen unseren Telefonkontakt: Wir sind bei einem Unfall zeitnah für Sie vor Ort, wenn Sie uns brauchen.  

Nachteile eines Kostenvorschlags für die Kfz-Reparatur

Ein Kostenvoranschlag zur Reparatur eines Kfz-Schadens hat gegenüber dem gerichtsfesten Urteil eines Gutachters einige Nachteile. Zunächst lässt er sich nicht vor Gericht als Beweismittel nutzen. Mit dem Kostenvoranschlag für das Kfz verpflichtet sich die Werkstatt, die Reparatur in einem bestimmten Kostenrahmen durchzuführen. Werden während der Reparatur weitere Schäden erkannt, lässt die gegnerische Versicherung meist nicht mit sich verhandeln. Inwieweit ein Kostenvoranschlag begründet ist und ob ein Schaden an Ihrem Kfz angemessen und vollumfänglich behoben wird, kann Ihnen Ihr Gutachter sagen. Senden Sie uns einfach eine E-Mail und lassen Sie sich beraten. Mit einer ersten Kurzeinschätzung erkennen wir, ob ein harmlos aussehender Schaden nicht doch einen viel größeren Reparaturaufwand verlangt.

Diese Leistungen erhalten Sie von einem Kfz-Sachverständigen:

  • Wertgutachten für alle Arten von Kraftfahrzeugen
  • Unfallgutachten für Kfz
  • Wertermittlungen für Oldtimer
  • Unabhängiges Schadengutachten
  • Schadenmanagement
  • Prüfung der Werkstattrechnung
  • Kurzgutachten
  • Lackgutachten