In unserer Praxis erleben wir diesen Fehler am häufigsten. Viele Unfallgeschädigte glauben, die gegnerische Versicherung würde einen Gutachter vorschlagen. Diesem müssten sie dann folgen. Das ist grundlegend falsch. Sie haben als Geschädigter das freie Wahlrecht. Dieses Recht ist im Schadensersatzrecht fest verankert. Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Trotzdem versuchen manche Versicherungen genau das. Sie empfehlen einen bestimmten Gutachter. Oder sie bieten einen Kostenvoranschlag ihrer Partnerwerkstatt an. Unsere Erfahrung zeigt: In 70 Prozent der Fälle fallen diese Bewertungen niedriger aus. Der Grund ist einfach. Diese Gutachter arbeiten regelmäßig für die Versicherung. Ein gewisses Interesse an niedrigen Schadenshöhen besteht daher. Als unabhängiger
Sachverständiger arbeiten wir ausschließlich für Sie. Wir haben kein Interesse daran, Ihre Ansprüche kleinzurechnen. Nach Branchenstandards muss ein Gutachten neutral und objektiv sein. Wenn Sie den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren, verschenken Sie bares Geld. Wir empfehlen daher: Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Die Kosten trägt ohnehin die Versicherung des Unfallverursachers. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns direkt nach dem Unfall.