Viele Fahrzeughalter glauben fälschlicherweise, sie könnten bei einem Kaskoschaden jeden beliebigen Gutachter beauftragen. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. In unserer Praxis erleben wir regelmäßig, dass Kunden überrascht reagieren, wenn wir ihnen erklären: Bei Kaskofällen gelten andere Regeln als bei Haftpflichtschäden. Die Teilkasko Versicherung ist hier weisungsberechtigt. Sie bestimmt in vielen Fällen, wer das Gutachten erstellt. Anders als beim Unfallgegner haben Sie als Versicherungsnehmer nicht automatisch das Recht zur freien Gutachterwahl. Unsere Erfahrung zeigt: In etwa 60 Prozent der Fälle akzeptiert die Versicherung zwar einen selbst beauftragten
Sachverständiger. Doch die restlichen 40 Prozent führen zu Diskussionen über die Kostenübernahme. Das liegt daran, dass Sie mit Ihrer Versicherung in einem Vertragsverhältnis stehen. Dieses unterscheidet sich grundlegend vom Haftpflichtfall. Wenn Sie einen Gutachter ohne Rücksprache beauftragen, riskieren Sie die Kostenübernahme. Die Versicherung kann die Zahlung verweigern oder kürzen. Wir empfehlen daher immer: Kontaktieren Sie erst Ihre Versicherung. Klären Sie die Gutachterwahl ab. Erst dann beauftragen Sie einen Experten. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns an. Wir klären im Vorfeld, ob Ihre Versicherung unsere Beauftragung akzeptiert. So vermeiden Sie unnötige Kosten von typischerweise 500 bis 800 Euro für ein Gutachten, das nicht erstattet wird.