Originalitätsnachweise und ihre rechtliche Bedeutung
Die Originalität ist bei Oldtimern das zentrale Bewertungskriterium. Wir müssen rechtlich belegen, dass Bauteile original sind. In unserer Praxis verlangen wir dafür konkrete Nachweise. Werkstattunterlagen aus der Vergangenheit sind wertvoll. Sie zeigen, welche Arbeiten durchgeführt wurden. Reparaturrechnungen belegen verwendete Originalteile. Ohne diese Dokumentation sinkt der Wert erheblich. Unsere Erfahrung zeigt, dass fehlende Nachweise den Wert um 20 bis 30 Prozent mindern können. Die Teilkasko Versicherung ist weisungsberechtigt und fordert oft zusätzliche Belege. Wir beobachten regelmäßig, dass Besitzer überrascht sind. Sie dachten, ein guter Zustand reiche aus. Das ist ein Irrtum. Die rechtliche Beweislast liegt beim Eigentümer. Er muss die Originalität nachweisen, nicht der Gutachter. Wir können nur bewerten, was dokumentiert ist. Matching Numbers sind bei vielen Fahrzeugen entscheidend. Motor und Fahrgestellnummer müssen übereinstimmen. Diese Übereinstimmung prüfen wir zwingend. Abweichungen müssen im Gutachten dokumentiert werden. Sie können rechtliche Konsequenzen haben. Bei Verkäufen kann Arglist vorliegen, wenn Abweichungen verschwiegen werden. Nach hunderten von Projekten wissen wir, dass etwa 40 Prozent der Oldtimer keine lückenlose Dokumentation haben. Das erschwert die rechtssichere Bewertung erheblich. WENN Ihr Fahrzeug keine Originalitätsnachweise hat, DANN lassen Sie vor der Bewertung alle verfügbaren Unterlagen zusammenstellen.