Dieses Missverständnis begegnet uns fast täglich. Die gegnerische Versicherung ruft an. Sie schlägt einen Gutachter vor. Viele Geschädigte denken, sie müssten zustimmen. Das ist grundlegend falsch. Sie haben als Geschädigter die freie Wahl. Dieses Recht ist gesetzlich verankert. Die Versicherung darf Ihnen niemanden vorschreiben. In unserer Praxis erleben wir regelmäßig, wie Versicherungen geschickt vorgehen. Sie formulieren ihre Vorschläge so, dass sie wie Anweisungen klingen. Manche bieten sogar an, direkt einen Termin zu vereinbaren. Das wirkt zunächst hilfreich. Tatsächlich sichern sich Versicherungen damit einen Vorteil. Ihre empfohlenen Gutachter arbeiten häufig mit ihnen zusammen. Diese Gutachter kennen die Erwartungen der Versicherung genau. Unsere Erfahrung zeigt: Solche Gutachten fallen oft zugunsten der Versicherung aus. Der ermittelte Schaden wird niedriger angesetzt. Reparaturkosten werden knapper kalkuliert. Der Wiederbeschaffungswert fällt geringer aus. In etwa 70 Prozent der Fälle, die wir nachbegutachtet haben, lag der ursprüngliche Wert zu niedrig. Ein
Gutachter muss unabhängig sein. Er arbeitet ausschließlich für Sie. Er hat keine Verbindung zur Versicherung. Nur so erhalten Sie eine neutrale Bewertung. Wenn die Versicherung einen Gutachter vorschlägt, lehnen Sie höflich ab. Beauftragen Sie stattdessen einen unabhängigen Sachverständigen. Der Unfallgegner muss die Kosten ohnehin tragen. Sie haben dabei kein finanzielles Risiko.