Kfz-Gutachten kostenlos – direkt mit der Versicherung abgerechnet
Nach einem unverschuldeten Kfz-Schaden muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten tragen. Sie dürfen den Unfallgutachter frei wählen und den Service unseres Sachverständigenbüros kostenfrei nutzen – wir rechnen die Kosten der Gutachtenerstellung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab.
Die Erfahrung zeigt, dass Sie sich nicht darauf einlassen sollten, den Kfz-Schaden ausschließlich von einem Gutachter der Versicherung ermitteln zu lassen – derartige Gutachten berücksichtigen einseitig die Interessen der Versicherung und bewerten den Unfallschaden oft zu niedrig. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, nach dem Unfall Ruhe bewahren und dann Kontakt mit dem Sachverständigenbüro Trommer aufzunehmen – der zuverlässige Unfallgutachter erstellt für Sie ein korrektes Schadengutachten.
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