Unsere Erfahrung zeigt deutlich: Vergessene Zeugendaten sind ein Kardinalfehler. In über 60 Prozent der strittigen Fälle entscheiden Zeugenaussagen über Schuld oder Unschuld. Viele Unfallbeteiligte notieren sich keine Namen oder Telefonnummern. Das rächt sich später bitter. Die gegnerische Versicherung bestreitet dann einfach Ihre Schilderung des Unfallhergangs. Wir erleben regelmäßig, dass ohne Zeugen eine 50:50 Haftungsverteilung entsteht. Sie zahlen die Hälfte des Schadens selbst, obwohl Sie unschuldig waren. Besonders problematisch wird es bei Vorfahrtsverstößen oder Rotlichtverstößen. Hier steht Aussage gegen Aussage. Nach hunderten von Projekten wissen wir: Die Polizei nimmt nicht immer Zeugendaten auf, besonders bei Bagatellschäden nicht. Verlassen Sie sich niemals darauf. Notieren Sie selbst mindestens drei Zeugen mit vollständigem Namen, Adresse und Telefonnummer. Wir beobachten außerdem, dass flüchtige Zeugen später nicht mehr auffindbar sind. Sprechen Sie Passanten sofort an. Fragen Sie nach der Bereitschaft zur Aussage. Lassen Sie sich die Kontaktdaten schriftlich geben. In unserer Praxis sehen wir immer wieder, dass selbst neutrale Zeugen die Schadensregulierung um Wochen beschleunigen. Die Teilkasko Versicherung akzeptiert dokumentierte Zeugenaussagen als Beweismittel. Ohne Zeugen dauert die Klärung durchschnittlich 4 bis 6 Wochen länger. Wenn Sie keine Zeugen benennen können, beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen
Sachverständiger, der den technischen Unfallhergang rekonstruiert.