FAQ – Ihr Kfz-Schachverständiger gibt Auskunft

In unseren FAQs beantworten wir die wichtigsten Fragen, die Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Orientierung geben. Lassen Sie sich von Ihrem Kfz-Sachverständigen Andreas Trommer beraten. Was Sie nach einem Unfall beachten müssen, erklären wir Ihnen auf dieser Seite.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie einen Gutachter mit der sachgerechten Beurteilung eines Schadens beauftragen:

  • Zertifizierte gutachterliche Kompetenz
  • Zuverlässige Dokumentation aller Schäden
  • Unabhängiges rechtssicheres Schadengutachten
  • Schnelle Schadenregulierung – für Geschädigte kostenlos!
  • Keine finanziellen Nachteile aus dem Unfall
  • Serviceorientierte Dienstleistung 

Nach einem Verkehrsunfall entstehen viele Fragen, die in unseren FAQs beantwortet werden. Zu den wichtigsten Fragen gehört jene nach dem Gutachter, die ich Ihnen gerne beantworte. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie Rechtsanspruch auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der den Unfallschaden aufnimmt und bewertet. Ein Angebot der gegnerischen Versicherung sollten Sie in jedem Fall ablehnen, denn hier drohen Interessenkonflikte. Wählen Sie unsere Telefonnummer, denn nur ein neutraler Sachverständiger bietet die Gewähr für eine angemessene Begutachtung eines Kfz-Schadens. Verständigen Sie in jedem Fall die Polizei. Die Beamten nehmen den Fall auf und geben meist schon vor Ort eine erste Einschätzung des Unfallgeschehens ab. Gerade in strittigen Fällen ist es dennoch zu empfehlen einen Kfz-Gutachter hinzuzuziehen, der bei der Einschätzung des entstandenen Schadens für Klarheit sorgt. 

Was macht ein Kfz-Sachverständiger?

Für Unfallgeschädigte lohnt es sich in jedem Fall, einen Gutachter zu beauftragen. Doch was macht ein Kfz-Sachverständiger eigentlich? Ein Gutachter engagiert sich vor einer qualifizierten Bewertung von Schäden für eine korrekte Bestandsaufnahme. Zur Beweissicherung fotografiert und dokumentiert er den Schaden unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, sodass Sie bei einem möglichen Rechtsstreit eine verlässliche Grundlage zur Schadenregulierung vorweisen können. Das Gutachten wird im Anschluss der gegnerischen Versicherung vorgelegt. Setzen Sie sich über unsere Kontaktseite mit uns in Verbindung und lassen Sie sich beraten, wie wir Sie unterstützen können. Ihr Kfz-Sachverständiger Andreas Trommer ist mit seiner Expertise in Ratingen an Ihrer Seite. Übrigens sind Sie nicht verpflichtet, eine von der gegnerischen Versicherung favorisierte Werkstatt mit der Reparatur zu beauftragen. Sie haben die freie Werkstattwahl! Lassen Sie Ihr Fahrzeug von einer Werkstatt Ihrer Wahl instand setzen. Es besteht für Sie hingegen keine Pflicht, Ihr Auto reparieren zu lassen. Sie können sich die ermittelten Kosten auch von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen.

Was kostet ein Kfz-Sachverständiger?

Ein Kfz-Sachverständiger sorgt mit einem sachgerechten Gutachten dafür, dass Sie als Geschädigter einen an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden angemessen ersetzt bekommen. Neben den Reparaturkosten muss der Gutachter auch einen möglichen Wertverlust und den Nutzungsausfall taxieren. Die Frage, was ein Kfz-Sachverständiger für Sie in Ratingen kostet, ist in diesem Fall nachvollziehbar. Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, ist das Gutachten für Sie als Geschädigter kostenlos. Generell richten sich die Kosten nach dem Umfang des zu beurteilenden Schadens und dem Aufwand für eine sachgerechte Bewertung. Neben dem Grundhonorar sind weitere Auslagen zu berücksichtigen. Dazu gehören die Kosten für die in den FAQs schon erwähnten Fotos, Telefon- und Fahrtkosten und mögliche Zusatzkosten. Diese fallen beispielsweise an, wenn eine Restwertermittlung angefordert wird. Senden Sie uns eine E-Mail, dann unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.

Wer zahlt das Gutachten bei einem Autounfall?

Wenn die Frage nach dem Unfallverursacher geklärt ist, lässt sich schnell klären, wer ein Gutachten bei einem Autounfall zahlen muss. Wie in den FAQs bereits beschrieben, hat der Unfallgeschädigte ein Recht auf ein unabhängiges Schadensgutachten. Das Gutachten muss die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlen. Bei Bagatellschäden bis etwa 750 Euro verzichtet der Versicherer meist auf ein Gutachten. Schwieriger ist eine andere häufig gestellte Frage (FAQ) zu beantworten: Wer zahlt, wenn eine Teilschuld festgestellt wird? Dann sind beide Haftpflichtversicherungen in der Pflicht. Waren Sie Unfallverursacher, muss die Kaskoversicherung ein von Ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten nicht bezahlen. Über unsere Telefonnummer können Sie sich beraten lassen, welche Kosten in einem solchen Fall auf Sie zukommen können.

Ihr Kfz-Sachverständiger Andreas Trommer bietet Ihnen folgende Leistungen:

  • Unabhängiges Schadengutachten
  • Wertgutachten / Fahrzeugbewertungen
  • Oldtimergutachten
  • Schadenmanagement
  • Prüfung der Werkstattrechnung
  • Kurzgutachten
  • Lackgutachten
Ja! Dieses Recht haben Sie sogar dann, wenn der Versicherer des Unfallverursachers seinerseits auch ein Gutachten in Auftrag gibt.
Die Polizei ist nach einem Unfall dafür zuständig und berechtigt die Kontaktdaten beider Parteien zu erfassen und diese zu sichern. Zudem legt die Polizei schon bereits am Unfallort grob fest wer den Unfall verursacht hat. Dies ist meistens ein Indiz dafür wer seinen Schaden von der gegnerischen Versicherung reguliert bekommt.
Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Ab einem Schadenwert von ca. 700 € spricht man von einem gutachtenwürdigen Haftpflichtschaden. Das Gutachten beinhaltet die Schadenhöhe und dokumentiert diese mit Lichtbildern, damit Sie Ihre Schadenansprüchen gegenüber Ihrem Unfallgegner geltend machen können.
Im Haftpflichtschadenfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
Ein Haftpflichtschaden besteht, wenn an Ihrem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, welchen jemand Drittes verursacht hat und Sie nicht selbst Schuld daran haben.
Die freie Werkstattwahl ist und bleibt bei einem unverschuldetem Unfall eines Ihrer Rechte. Verständlicherweise versuchen die Versicherungen auf Partnerwerkstätten zu verweisen – schließlich kalkulieren diese Stundensätze und Ersatzteilpreise in der Regel wesentlich niedriger als freie Markenwerkstätten – die Partnerwerkstätten müssen Sie nicht aufsuchen. Sie haben freie Werkstattwahl zu den dort geltenden Lohnkosten.
Im Schadengutachten werden die Stundenverrechnungssätze Ihrer Wunschwerkstatt verwendet. Sollten Sie keine Wunschwerkstatt haben, werden die regional ermittelten Stundenverrechnungssätze der DEKRA genommen. Diese werden regelmäßig angepasst.
Im Regelfall nicht. Lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt mit Rechnung reparieren, muss die Versicherung die Reparaturkosten übernehmen. Im Falle einer „fiktiven Abrechnung“ kann die Versicherung allerdings die Stundenverrechnungssätze und andere Aufschläge, welche der Werkstatt normalerweise zustehen, kürzen, da Sie davon ausgehen darf, dass Sie den Wagen nicht reparieren lassen möchten.
Bei der fiktiven Abrechnung teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie keine Reparatur in Anspruch nehmen wollen, sondern lieber laut Gutachten abrechnen möchten. In diesem Fall zahlt die Versicherung im Regelfall den Nettowert des Gutachtens aus.
Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, kann sich für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen nehmen und die Kosten vom Verursacher zurückverlangen. Alternativ können Sie aber auch eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung einfordern. Die Höhe der Entschädigung wird in aller Regel anhand des Werts Ihres Autos berechnet. Mit einer Entschädigung fahren Sie dann besser, wenn die Schuldfrage beim Unfall nicht eindeutig geklärt ist. Sonst laufen Sie später Gefahr, die Mietwagenkosten teilweise selbst zahlen zu müssen.